Steiermark
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Auflage Gefahrenzonenplan
Der von der Gebietsbauleitung für Wildbachund Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Ennstal und Salzatal, revidierte Gefahrenzonenplan für Rottenmann, mit der Ausweisung der „gelben und roten Gefahrenzonen“, liegtin der Zeit vom 2. Jän. bis 2. Feb. 06 im Rathaus, Foyer,zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
In dieser Zeit können begründete Einwendungen vorgebracht werden. Sie sind in schriftlicher Form im Bauamt des Stadtamtes einzubringen, wo sie gesammelt und zur weiteren Bearbeitung der Wildbach- und Lawinenverbauung übermittelt werden.
Öffentliche Präsentation
Zusätzlich zur öffentlichen Einsichtnahme wird eine ebenfalls öffentliche Präsentation des überarbeiteten Gefahrenzonenplanes angeboten, zu der alle interessierten Mitbürger/Innen höflich eingeladen werden.
Termin: Do., 9. Feb. 06, 17.00 Uhr im Clubraum des Volkshauses
Nach der Vorstellung des Gefahrenzonenplanes stehen die Mitarbeiter der Wildbach- und Lawinenverbauung für die Beantwortung allfälliger Anfragen zu Verfügung.
03.01.2006
Text und Bilder aus: www.rottenmann.steiermark.at
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